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Wir erfüllen alle Kriterien der Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude und Neubauten gemäß § 21 der Energieeinsparverordnung 2009.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Bedarfsausweis (großer Energieausweis) und Verbrauchsausweis (kleiner Energieausweis).
Beim Bedarfsausweis (großer Energieausweis) wird das Gebäude mit seiner Hüllfläche und seiner Heizung genau untersucht und berechnet. Dazu benötigen wir die Baupläne. Durch die präzise Erfassung können wir Modernisierungsempfehlungen geben, die genau auf Ihr Haus zugeschnitten sind.
Beim Verbrauchsausweis (kleiner Ausweis) wird die Wohnfläche zum Energieverbrauch der letzten drei Jahre ins Verhältnis gesetzt. Das Gebäude wird nicht untersucht und es können nur allgemeine Modernisierungsempfehlungen gegeben werden.