Nichtwohngebäude (z.B. Gewerbeobjekte, Büro- und Geschäftshäuser, Schulen, öffentliche Gebäude) benötigen einen Energieausweis wenn das Gebäude neu gebaut, vermietet oder verkauft wird.
Referenzen
Rathaus Langen
Stadtwerke Langen
Kindertagesstätte Dreieich
Neubau Kindertagesstätte Karlsruhe
Neubau Ev. Gemeindehaus Stadtkirche Darmstadt
Neubau Michael-Grzimek-Schule, Turnhalle, Frankfurt
Erweiterung Trinkbornschule, Rödermark
Neubau Oswald-von-Nell-Breuning-Schule, Rödermark
Neubau Werkhalle, Siegen
Schulerweiterung, Heusenstamm
Schulkinderhaus als Passivhaus, Wiesbaden
Bürogebäude, Frankfurt
Neubau Gemeindezentrum, Hanau-Steinheim
Ernst-Göbel-Schule als Effizienzhaus 70, Frankfurt
Bedarfsausweis
- Neubau: Beim Bedarfsausweis werden die Anforderungen an Nichtwohngebäude über den Jahres-Primärenergiebedarf definiert. Die Bilanz umfasst zum Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung auch die Anteile für Kühlung und eingebauter Beleuchtung. Das neue umfangreiche Berechnungsverfahren ist in der neuen DIN V 18599 definiert.
- Altbau: Aufgrund des sehr genauen Gebäudeerfassung können neben der Erstellung des Energieausweises auch exakte Empfehlungen zur energetischen Modernisierung gegeben werden. Für die Erstellung eines Bedarfsausweises kommen wir immer zu Ihnen und besichtigen gemeinsam mit Ihnen das Haus.
