Energie-Einsparverordnung 2009
Zum 1.10.2009 wird die Energie-Einsparverordnung 2009 eingeführt. Diese regelt u.a. die Erstellung von Energieausweisen für Gebäude. Diese müssen bei Verkauf, Neuvermietung oder Neuverpachtung von Gebäuden und Nichtwohngebäuden ausgestellt werden.
Energieausweise für Wohngebäude
- Bedarfsausweis: Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohnungen
- Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: 1. Bei größeren Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohnungen. 2. Für kleinereGebäude, die zwischenzeitlich so gut gedämmt wurden, daß sie dem Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen.
Referenzen
über 100 Energieausweise für Wohngebäude
z.B. Mehrfamilienhäuser im Europaviertel Frankfurt als KFW-Effizienzhaus 55
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