Gebäude-Energiegesetz 2020
Zum 1.11.2020 wurde das Gebäudeenergiegesetz eingeführt. Es regelt u.a. die Erstellung von Energieausweisen für Gebäude. Diese müssen bei Verkauf, Neuvermietung oder Neuverpachtung von Gebäuden ausgestellt werden.
Wir erfüllen alle Kriterien der Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude und Neubauten gemäß § 88 des Gebäudeenergiegesetzes. Nutzen Sie unsere Erfahrung von über 500 Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Energieausweise für Wohngebäude
Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser
Energieausweise Nichtwohngebäude
Gewerbeobjekte, Schulen, Kindergärten, öffentliche Gebäude, etc.
Energieausweise Mischgebäude
Wohn- und Geschäftshäuser
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