Energieausweise für Gebäude

Gebäude-Energiegesetz 2020

Zum 1.11.2020 wurde das Gebäudeenergiegesetz eingeführt. Es regelt u.a. die Erstellung von Energieausweisen für Gebäude. Diese müssen bei Verkauf, Neuvermietung oder Neuverpachtung von Gebäuden  ausgestellt werden.

 

Wir erfüllen alle Kriterien der Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude und Neubauten gemäß § 88 des Gebäudeenergiegesetzes. Nutzen Sie unsere Erfahrung von über 500 Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude.

 

Energieausweise für Wohngebäude 

Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser

 

Energieausweise Nichtwohngebäude 

Gewerbeobjekte, Schulen, Kindergärten, öffentliche Gebäude, etc.

 

Energieausweise Mischgebäude

Wohn- und Geschäftshäuser

Dipl. Ing.
Gabriele zur Megede

An der Pforte 12

63225 Langen

Telefon: 06103 / 21078

Energieeffizienz

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